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Specter Trade & Consulting KG

 Leithestraße 8

 44866 Bochum

 

Verkaufs-, Lieferungs-und Zahlungsbedingungen

 

  1. Unsere Preisangebote sind freibleibend; sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch uns. Angaben über die von uns angebotenen Waren (technische Daten, Abmessungen etc.) sind nur ungefähr und annähernd, es sei denn wir garantieren diese ausdrücklich. Technische Änderungen/ Verbesserungen der Produkte sowie herstellerbedingte Änderungen in Form, Farbe und / oderGewicht bleiben generell vorbehalten.Die Lieferung und Berechnung erfolgt ausschließlich an Gewerbetreibende des Werbemittelhandels.

 

  1. Lieferungen gelten ab Werk und erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen werden nurauf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.

 

  1. Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen (entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen).

 

  1. Die Zahlung hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir einen Skontoabzug von 2% auf den reinen Warenwert. Druck-, sowie Drucknebenkosten und Lohnkosten sind vom Skontoabzug ausgeschlossen. Eine entsprechende Liquidität des Kunden wird hierbei vorausgesetzt. Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung auf Vorkasse für zumindest die ersten beiden Aufträge vor.Hiervon abweichende Zahlungsbedingungen können jederzeit und je Auftrag direkt miteinander vereinbarte werden. Bei Überschreitung des Zahlungstermines gerät der Käufer in Verzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf (für Direktimporte gelten Sondervereinbarungen). Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu vergüten.Die Zahlung durch Wechsel oder Akzept unterliegt vorheriger Vereinbarung. Bei Hereinnahme von Wechseln und Akzepten werden die bankmäßigen Diskontspesen und sonstige Kosten berechnet; diese sind sofort zahlbar. Ein Skontoabzug ist bei Wechsel oder Akzeptzahlung ausgeschlossen. Bei Überweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige eingeht, als Zahlungseingang. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Bestellers geändert werden, hat dieser die gesamten Kredit-oder sonstigen Kosten zu tragen. Lohnarbeiten, Kosten für Werbeanbringung und deren Vorkosten sowie Frachtkosten werden grundsätzlich rein netto Kasse ausgeführt. Bei größeren Aufträgen können entsprechend der geleisteten Arbeit Zwischenrechnungen ausgestellt oder Teilzahlungen vereinbart werden.

 

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung –bei Hergabe von Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung –unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ware wieder an uns zu nehmen. Der Käufer darf die Ware nur im Rahmen eines ordentlichen, üblichen Geschäftsverkehrs veräußern oder verwenden. Pfändungen durch andere Gläubiger sind uns unverzüglich mitzuteilen. Im Falle der Weiterveräußerung gilt die Kaufpreisanforderung im Zeitpunkt ihrer Entstehung als an uns abgetreten.

 

  1. Mehr-oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage (bei bedruckter Waren) bleiben vorbehalten, desgleichen handelsübliche Abweichungen des Materials und der Beschaffenheit der Ware.

 

  1. Vom Auftraggeber beschafftes Material ist uns frei Haus zu liefern.

 

 

  1. Mängelrügen sind spätestens innerhalb 8 Tage nach Empfang der Ware vorzubringen.Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferungführen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden.Im Falle begründeter Mängelrüge haben wir das Recht der Nachbesserung oderErsatzlieferung. Bei Mengendifferenz bitten wir um Einsendung des Packzettels.

 

  1. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster usw. durch denAuftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung anden Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt derAuftraggeber nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrags, welche dieAnfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mitBestätigung der Änderung. Für Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich,falls diese durch Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben, verursacht wird.Betriebsstörungen –sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellungabhängig ist –verursacht durch Krieg, Streik, Heizstoff-oder Kraftstoffmangel, Versagender Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen oder höhere Gewalt –befreien uns von derEinhaltung der vereinbarten Lieferungsfristen und Preise. Eine hierdurch herbeigeführteÜberschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutretenoder uns für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen.

 

  1. Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz-und sonstigen Fehler zu prüfen unddruckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.Fernmündlich aufgegebene Änderungen müssen vom Auftraggeber schriftlich bestätigtwerden. Bei kleineren Druckaufträgen und Wiederholungsaufträgen sind wir nur aufVerlangen verpflichtet, dem Auftraggebereinen Korrekturabzug zu übersenden, behalten uns jedoch auch das Recht vor, dieses auf unser Verlangen zu erstellen.Wird dieÜbersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung fürSatzfehler auf grobes Verschulden. Bei farbigen Reproduktionen und allen Druckverfahrengelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht alsFehler. Satzfehler dagegen werdenkostenfrei berichtigt. Von den Setzern nicht verschuldete, in Abweichung von derDruckvorlage erforderliche Änderungen, insbesondere Besteller-und Autokorrekturen,werden jedoch nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.

 

  1. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichemVerwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichenverbleiben bei uns, wenn nicht ausdrücklich eine anderweitige Regelung getroffenworden ist. Nachdruck oder Vervielfältigung –gleichgültig in welchem Verfahren und zuwelchem Verwendungszweck –ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig. FallsGegenstände nach Angaben des Auftraggebers gefertigt werden, übernimmt dieser alleindie Verantwortung für die Schutzrechte.

 

  1. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster sowie Prägestempel, Druckstöcke undWerkzeuge werden von uns auch dann berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.Wenn die übergebenen Manuskripte, Originale, Druckstöcke, Papiere oder zurAufbewahrung übergebene sonstige Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jedeandere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zubesorgen. Andernfalls kann von uns nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.

 

  1. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus Verträgen sowie Gerichtsstand istBochum, das gilt auch für denFall einer Wechsel-oder Scheckklage!

 

  1. Die vorstehenden Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung, auchwenn nicht jedesMal eine besondere Bestätigung erfolgt. Die eventuelle Nichtigkeit einerder vereinbarten Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Die Bedingungendes Käufers haben für die mit uns getätigten Abschlüsse keine Geltung, auch wenn ihnennicht ausdrücklich widersprochen wird. Diesen Bedingungen widersprechende oder sonstigezusätzliche Abmachungen mit unseren Mitarbeitern bedürfen ausnahmslos unsererschriftlichen Bestätigung. Wir behalten uns vor, unsere Erzeugnisse mit unseremProduktionsvermerk zu versehen, desgleichen fabrikationstechnisch begründete Änderungensowie Weiterentwicklungen der Produkte durchzuführen.